Die Südbayerischen Wohn- und Werkstätten für Blinde und Sehbehinderte gGmbH (SWW) wurde 1992 von ihren Gesellschaftern, der Blindeninstitutsstiftung und dem Bayerischen Blinden- und Sehbehindertenbund e.V. gegründet.
In der Zielsetzung der SWW, geeignete Einrichtungen für mehrfachbehinderte Blinde und Sehbehinderte zu schaffen, standen die Schüler der Blindeninstitutsstiftung nach ihrer Schulentlassung im Vordergrund. Es galt für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die Fortsetzung der Förderung in einer altersadäquaten Betreuungs- und Wohnform nach der Schulzeit zu garantieren. Mit dem Umbau der Wohnanlage der ehemaligen Mc-Graw Kaserne zu einem Wohnheim für mehrfachbehinderte Blinde und Sehbehinderte konnten die bereits bestehenden Außenwohngruppen unter einem Dach zusammengefasst werden. Seit 1996 wohnen im Münchner Stadtteil Giesing in unterschiedlich ausgestatteten Wohngruppen blinde und sehbehinderte junge Erwachsene, mit zum Teil schwersten geistigen und körperlichen Behinderungen, aus allen Regierungsbezirken Bayerns. Sie erhalten in unseren Werk- und Förderstätten ein individuelles, den jeweiligen Bedürfnissen angepasstes Beschäftigungs- und Therapieangebot. Die Bewohner des Zentrums haben für den überwiegenden Teil ihres Lebens, nach einer 10-jährigen schulischen Förderung, bei der SWW eine sichere und beschützte Heimat gefunden.
Im Zuge der Umbaumaßnahmen konnten zunächst nur allgemeine Standards in der Neuausstattung der Wohngruppen berücksichtigt werden. Eine Wohn- und Lebensraumgestaltung für schwerst- mehrfachbehinderte Sehgeschädigte die sowohl den förderpflegerischen Ansprüchen dieses Personenkreises als auch der körperlichen Entlastung des Personals gerecht wird, sind weder mit Fördermitteln des Freistaates Bayern oder anderer öffentlicher Zuschussgeber, noch mit unseren Eigenmitteln zu finanzieren.
Für die Finanzierung der Projekte sollte nicht einfach nur Geld gesammelt werden. Es entstand vielmehr der Gedanke – nach dem Prinzip des Gebens und Nehmens – ein Forum zu schaffen, in dem in einem geschützten Rahmen bewusst gemeinsame Erlebnisse zusammen mit unseren Förderern (z.B. im gemeinsamen Hören eines Konzertes) stattfinden können.
Die Integration von Menschen mit Behinderungen und die damit verbundene Teilhabe am öffentlichen und kulturellen Leben wird in vielen Lebensbereichen erschwert durch eine eingeschränkte Mobilität. Blinde und sehbehinderte Menschen mit zusätzlichen Behinderungen sind dazu in besonderem Maße abhängig von geeigneten Begleitpersonen.
Der Besuch einer kulturellen Veranstaltung z.B. in großen Theater- und Konzerthäusern scheitert für viele unserer Bewohner, neben dem organisatorischen Aufwand, nicht nur an einem derzeitigen (fast schon chronischen) Personalmangel und dem daraus resultierenden Betreuungsnotstand bei der SWW, sondern auch an Ängsten unserer Bewohner vor der Situation selbst. Eine Flut von akustischen Eindrücken, z.B. durch Menschenansammlungen im Vorfeld einer Veranstaltung, führt in vielen Fällen zu einer starken Verunsicherung und letztlich zur Ablehnung, die Wohnung zu verlassen. Die Folgen sind Gefühle des Isoliertseins und der Ausgrenzung.
Eine Möglichkeit blinder Menschen, insbesondere mit weiteren schweren Behinderungen, sich vor Angst machenden Reizüberflutungen zu schützen, besteht oftmals nur im Rückzug auf sich selbst, u.U. auch in ihrer Verweigerung der Umwelt gegenüber.
Aus diesen Erkenntnissen und aufgrund unserer Erfahrungen entsteht für uns die besondere Aufgabe, Menschen mit schwersten Sehschädigungen (die oft ausschließlich auf die akustische Wahrnehmung angewiesen sind) für sie erfahrbare Hörerlebnisse zu ermöglichen und ihnen Kunst und Kultur auf “einfachste” Weise nahe zu bringen.
Dafür gilt es Barrieren in Form von Ängsten und Vorbehalten abzubauen. Wir wollen versuchen, durch Veranstaltungen in unserem Hause mit Hilfe der Musik, Sprache, Theater etc. als verbindendem Medium, Begegnungen zu initiieren und so den Integrationsgedanken fortsetzen. Aus diesen Überlegungen heraus entwickelte sich die Idee, dass die Bewohner der SWW mit Unterstützung ihrer Betreuer in unseren Räumen einen wesentlichen Beitrag nicht nur zu ihrer eigenen Integration, sondern auch zur Beschaffung der notwendigen finanziellen Mittel für ihre Projekte leisten können.
Schließlich könnten so Interessen und Bedürfnisse der Bewohner in vielleicht idealer Weise mit denen der möglichen Sponsoren in Einklang gebracht werden.
- Zugangwege zu Kunst- und Kultur durch geringen organisatorischen Aufwand schaffen und erleichtern
- Genusshemmende Faktoren für Menschen mit schwersten Behinderungen vermindern
Förderung der Persönlichkeitsentwicklung unserer Bewohner
- Die SWW und ihre Bewohner übernehmen die Gastgeberrolle
- Integration von Menschen mit Behinderung durch gemeinsames Erleben von Kunst und Kulturereignissen
- Finanzielle Sicherung für regelmäßige, künstlerisch hochwertige Veranstaltungen in unserem Hause
- Abbau von Barrieren durch die Möglichkeit der Begegnung mit Geschäftspartnern und Sponsoren der SWW
- Verwirklichung des sozialen Engagements von Wirtschaftsunternehmen über das verbindende Element der Musik, der Kultur und der Freude auf der Grundlage des gegenseitigen Gebens und Nehmens.
Der zeitliche und finanzielle Einsatz zur Pflege des Kulturfonds der SWW basiert auf freiwilligem und ehrenamtlichem Engagement.
Die Aufgaben des Fonds bestehen in der
- Förderung künstlerischer Begabungen blinder und sehbehinderter Menschen
- Initiierung von Kontakten, Freundschaften und Patenschaften zur Erhaltung und Sicherung des Kulturfonds
- Förderung weitgehender und langfristiger Projekte der SWW aus den Überschüssen des Kulturfonds
- Organisation von Benefizveranstaltungen für die SWW
Die Organisation der Veranstaltungen wird von den Mitarbeitern der SWW durchgeführt. In Zusammenarbeit mit anderen kulturellen Einrichtungen und Vereinigungen soll versucht werden, professionelle Künstler für einen Auftritt bei der SWW unentgeltlich oder gegen eine geringe Gage zu gewinnen.
Für Sponsoren besteht die Möglichkeit, Spenden zur Förderung des Kulturfonds einzuzahlen. Sie erhalten dafür eine Spendenquittung der SWW.
Eine weitere Förderungsmöglichkeit besteht im Erwerb eines Jahres-Abo für ca. vier Veranstaltungen.
Darüber hinaus können auch Gutscheinkarten zur Eigennutzung oder zur Weitergabe an Kunden im Wert von 35 Euro erworben werden.
Die Gründung des Kulturfonds erfolgte am 24.06.02 anlässlich der 10-Jahresfeier der SWW.